wurzer Johann
Herrn Martin Koch
Habe eine Digital Postkarte an willi/inge M. xxxxxxxxxxxxxxxx@aon.at gesendet,mit dem Titel“Glückwünsche zur goldenen Hochzeit“.Nachdem diese länger nicht abgeholt wurde,habe ich die Karte kopiert und in eine E-Mail eingefügt und diese an die oben an-
gegebene Mail Adresse nochmals gesendet.
Am gleichen Tag bekomme ich eine Mail von Paul C, gesendet mit der Anfrage warum,warum sendest du mir Glückwünsche zur goldenen Hochzeit?Habe diese erst in 8 Jahren.Mail Adresse von P.C,: xxxxxxxxxxxxxxxx@aon.at.Auch beim 2.Versuch das selbe.Wie ist so etwas möglich?Auf eine Erklärung mit grosser Neugierde wartend verbleibt Wurzer Johann.
Sehr geehrter Herr Wurzer,
die alte E-Mail-Adresse Ihrer Bekannten wurde vermutlich aus der Telefonnummer gebildet. Das ist hier in Deutschland bei der Telekom auch so. Diese Telefonnummer hat dann Herr Peter C. erhalten.
Herr C. hat jedoch die Möglichkeit, eine eigene E-Mail-Adresse zu wählen oder auch mehrere weitere Adressen. Eine Adresse mit einer Nummer ist ja wenig sprechend, also schlecht zu merken. Er hat die Ihnen bekannte E-Mail-Adresse gewählt und damit geantwortet. Womöglich weiß er gar nicht, dass er auch unter der anderen Adresse erreichbar ist.
Für Ihre Bekannte kann das sehr unangenehm werden. Erstens können fremde Personen private Informationen über sie erhalten und Zweitens womöglich sogar Zugangsdaten. Stellen Sie sich vor, Ihre Bekannte vergisst ein Kennwort und lässt sich ein neues Kennwort an die hinterlegte E-Mail-Adresse senden. Hat sie die E-Mail-Adresse nicht geändert, geht das an eine fremde Person. Diese kann dann ihr Konto hacken und sie selbst kommt nicht mehr in ihr Konto.
Zu dem Thema hier ein interessanter Beitrag aus Österreich: https://www.konsument.at/computer-telekom/e-mails-neuvergabe-bestehender-adressen
Die Frage ist, ob der E-Mail-Anbieter Ihre Bekannte darauf aufmerksam gemacht hat, dass Ihre Adresse neu vergeben werden kann. Das müsste in den AGBs stehen oder sie eine Erklärung unterschrieben haben. Fehlt diese Information, hat sich der Anbieter womöglich strafbar und/oder Schadensersatz-pflichtig gemacht.
Ich bin allerdings kein Jurist und auch nicht mit dem österreichischen Recht vertraut. Sollte Ihre Bekannte jedoch einen Schaden durch diese E-Mail-Weiterleitungen erleiden, rate ich zu einer Prüfung, ob das rechtens war.
Mit freundlichen Grüßen
Michael-Alexander Beisecker
Schön, dass Ihre Frage beantwortet wurde!
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