Ich benutze seit längerer Zeit das Antivirenprogramm “Kaspersky” wobei ein Zusatzprogramm “sicherer Zahlungsverkehr” mit angeboten wird. Unter WINDOWS 7 lief der “sichere Zahlungsverkehr” wie vorgesehen. Wenn eine Bank in Anspruch genommen wurde, erschien der grüne Rand als Zeichen, dass man sich im Modus
“sicherer Zahlungsverkehr befand. Nach der Umstellung auf WINDOWS 10, stelle ich fest, dass im Zahlungsverkehr jetzt ein brauner Bild-Rand erscheint und eine Bemerkung angezeigt wird, dass “Kaspersky” den Schutz des Zahlungsverkehrs nicht gewährleisten kann. Was könnte ich tun um dieses zu ändern ?
MfG Martin Grothe
Hallo Herr Grothe,
zunächst zwei Rückfragen:
Welchen Browser verwenden Sie?
Haben Sie die Schutzsoftware für W10 neu installiert?
VG
Norbert Hahn
Sehr geehrter Herr Hahn,
Hier die Antwort auf Ihre Rückfragen:
Als Browser verwende ich Firefox, die Schutzsoftware für W 10 habt meine Werkstatt vermutlich installiert.
Die Anzeige im braunen Rahmen lautet: “Der Screenhot wird von der Hardware nicht unterstützt”
MfG Martin Grothe
Hallo Herr Grothe,
da Ihnen noch niemand geantwortet hat, will ich eine kurze Rückmeldung geben.
Damit Ihre Anfragen bei dem Sachbearbeiter gemeldet wird, müssen Sie sich als VIP registrieren. Dazu reicht es aus, auf der Web-Seite den entsprechenden Knopf anzuklicken und Ihre Kundennummer dann einzutragen.
Ich verwende den Firefox nur für Online-Banking und keine Sicherheitssoftware, so dass ich nichts zu dem braunen Rahmen schreiben kann.
Zum Thema Screenshot:
Diese Funktion muss natürlich für Online-Banking deaktiviert sein, damit ggf. vorhandene Schadsoftware Ihre Eingaben nicht verfolgen kann.
Zum Text der Meldung:
Jede moderne Hardware gestattet, dass der Bildwiederholspeicher ausgelesen werden kann. Es ist lediglich eine Frage der Berechtigung, ob der Treiber dies zulässt.
Zum Problem:
Sie können mal beim Hersteller der Sicherheitssoftware nachfragen, was es mit dem inzwischen braunen Rahmen auf sich hat. Jedoch sollten Sie mal
https://www.camp-firefox.de/forum/viewtopic.php?t=112495
ganz lesen.
VG
Norbert Hahn