Bei der Installation des Ubuntu-Linux neben Windows 10 bin ich in eine Falle getappt, auf die ich gerne aufmerksam machen möchte. Im Verlauf der Installation ist der Name des Rechners zu vergeben, ein Benutzer einzurichten (Benutzername, Passwort einschließlich Passwort-Wiederholung und die Art der Anmeldung) festzulegen. Leider besteht an dieser Stelle keine Möglichkeit das Passwort einzusehen. Da die Wiederholung des Passwortes akzeptiert wurde, lief der Installationsversuch sauber durch. Beim ersten Einloggen tat es dem System leid, mein Passwort nicht akzeptieren zu können.
Also habe ich die Installation wiederholt und dabei verfügt, dass bei der Anmeldung kein Passwort geprüft werden soll. OK, die Anmeldung funktionierte. Aber beim ersten Versuch weitere Software zu installieren, wurde das Passwort verlangt und wieder abgelehnt. Ich habe viel Zeit gebraucht (und das während der bald ablaufenden Testzeit für das Produkt „Linux-Insider“), bis ich das Problem erkannt habe. Mein vergebenes Passwort enthielt der Stärke wegen Sonderzeichen und die Tastatur ist während des Installationsverlaufs offenbar eine englische. Nach dem Neustart und bei Erstanmeldung ist aber die Tastatur eine deutsche geworden und die Sonderzeichen verhinderten das erfolgreiche Einloggen.
In den Einstellungen->Region und Sprache war als Eingabequelle nur die deutsche Tastatur eingetragen. Durch Hinzufügen einer
englischen Tastatur konnte ich das Problem in der Benutzerverwaltung lösen. Bei der Installation von Mate-Ubuntu auf einem 32Bit-Rechner trat diese Falle nicht auf, die Einstellung der Tastatur erfolgte dort vor der Benutzereinrichtung – wenn ich mich recht erinnere.

Beantwortete Frage von Lippmann März 20, 2021