Hallo!
Nach einer früheren Anleitung (Anhang 1) habe ich versucht, das schon lange genutzte Programm CCleaner aus der Überwachung auszuschließen. Ich erkenne aber nicht, wie ich das Programm angeben muss: Ich bekomme vier Möglichkeiten angeboten: Datei, Ordner, Dateityp, Prozess (Anhang 2).
Dabei suchte ich eine Zeile für APP! Aus Ermangelung von APP habe ich es mit Prozess versucht. Aber damit klappt es nicht. Wie die späteren Nachrichten zeigen, genügt der Eintrag CCleaner nicht und der Eintrag CCleaner64.exe funktioniert auch nicht. (Anhang 3)
In den Nachrichten wird einmal der Pfad . . . Device . . . und einmal . . . Werkz . . . genannt. (Anhang 4)
Wie muss ich den CCleaner angeben?
MfG
Pluto
Hallo Li!
Toller Erfolg! Vielen Dank für den link zu der MS-Dokumentation zu dem Überwachten Ordnerzugriff. Diese Dokumentation enthält ganz genau die Auskunft, die ich haben wollte:
Bei der Angabe der freizugebenden App muss man deren Speicherort angeben, mit dem vollständigen Pfad!
Weiter enthält diese Dokumentation eine Anleitung, wie man vorgehen muss, um eine App von der Überwachung auszuschließen. Diese Anleitung ist zwar ungenau und lückenhaft. Die Angaben lassen sich aber klarstellen und die
Lücken ergänzen:
1. Klicke im Startmenü auf Windows Sicherheit!
2. Im Fenster Windows-Sicherheit klicke links auf Viren & Bedrohungsschutz
3. Suche im neuen Mittelteil den Abschnitt Ransomware-Schutz und klicke auf Ransomware-Schutz verwalten
4. Suche in dem wieder neuen Mittelteil den Abschnitt Überwachter Ordnerzugriff auf
und klicke auf die Zeile App durch überwachten Ordnerzugriff zulassen
5. Klicke im wieder neuen Mittelteil auf die graue Schaltfläche + Zulässige App hinzufügen
6. Klicke von den angezeigten Schaltflächen auf Zuletzt blockierte Apps
7. Jetzt öffnet sich das Fenster Zuletzt blockierte Apps
Da sind von diesen Apps die Speicherorte mit ihren vollständigen Pfaden angegeben
und darin, z.B. für soffice.bin, die Userprogramme, LibreOffice und OpenOffice.
Zum Auschließen einer App klicke auf das große „+“ daneben! Noch bequemer geht es nicht!
8. Danach zeigt sich das Fenster ohne die freigegebene App.
9. Nach Schließen öffnet sich wieder das Fenster von Anweisung 5, jetzt mit der zuvor freigegebenen App!
10. Man kann jetzt mit den Anweisungen 5 bis 9 weitere Apps von der Überwachung ausschließen oder den Dialog mit
Schließen beenden
Der neue Anhang 1 zeigt das Fenster der Anweisung 7, bei mir mit Kreuzchen vor CCleaner64.exe.
Ich musste in Wiederholung auch das Kreuzchen vor dem ersten Eintrag von CCleaner64.exe anklicken.
Der neue Anhang 2 zeigt das Fenster nach Ausführung von Anweisung 9
Viele Grüße
Pluto